Ordentliche Hauptversammlung Donnerstag, 30. April 2026 · 11:00 Uhr · Frankfurt am Main
Details & Einladung
Seit 1999 . Aktiengesellschaft

Palatium Real Estate AG Werte mit Substanz.
Visionen mit Bestand.

Eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Hochspeyer (Pfalz). Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 3478.

Gesellschaftsdaten
Rechtsform Aktiengesellschaft
Gegründet 1999
Sitz Hochspeyer (Pfalz)
Register HRB 3478
Amtsgericht Kaiserslautern
Grundkapital 1.033.000 EUR
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Eine Aktiengesellschaft mit Tradition

Die Palatium Real Estate AG ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Hochspeyer (Pfalz) und Geschäftsanschrift in Frankfurt am Main. Sie wurde im Jahr 1999 gegründet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern eingetragen.

Gegründet
Über 25 Jahre
Wertentwicklung

Die Palatium Real Estate AG blickt auf mehr als 25 Jahre unternehmerische Tätigkeit zurück. Mit ihrem Sitz in Hochspeyer (Pfalz) ist die Gesellschaft in der wirtschaftlich dynamischen Region zwischen Rhein und Neckar verankert und richtet sich strategisch für die kommenden Jahre neu aus.

Die Aktiengesellschaft ist eine der klassischen Rechtsformen des deutschen Kapitalgesellschaftsrechts. Sie ist in §§ 1 ff. Aktiengesetz (AktG) geregelt und zeichnet sich durch eine strenge Trennung zwischen Eigentum und Unternehmensführung aus. Damit bietet sie eine bewährte rechtliche Basis für langfristige Investitionsstrategien und den Zugang zum Kapitalmarkt.

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft konzentriert sich auf zwei Anlageklassen: Immobilien sowie Wertpapiere. Diese Zweisäulen-Strategie dient der Diversifikation und der Wertstabilität des Vermögens der Gesellschaft. Der Schwerpunkt der Immobilienaktivitäten liegt auf dem Erwerb, dem Halten und der Verwaltung von Bestands- objekten. Bei Wertpapieren verfolgt die Gesellschaft einen langfristig ausgerichteten Anlagehorizont.

Die Gesellschaft bereitet gegenwärtig eine Kapitalmaßnahme und ein Listing im Freiverkehr der Börse Düsseldorf vor. Der hierfür erforderliche Wertpapierprospekt wird im Einklang mit der EU-Prospektverordnung (Verordnung 2017/1129) erstellt und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Billigung vorgelegt. Die Veröffentlichung erfolgt nach Billigung und Bekanntmachung gemäß § 14 WpPG.

1999
Gegründet
AG
Rechtsform
Hochspeyer
Sitz
HRB 3478
Handelsregister

Ordentliche Hauptversammlung 2026

Gemäß § 121 Abs. 2 AktG lade ich die Aktionäre der Palatium Real Estate AG hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Die vollständige Einladung wurde am 19. März 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und steht Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Datum
Donnerstag
30. April 2026
Uhrzeit
Beginn
11:00 Uhr
Veranstaltungsort
Collection Business Center (FOUR)
Frankfurt am Main
Große Gallusstraße 14
45. Etage, Turm 1
60315 Frankfurt am Main
Stammaktien WKN 512110 · ISIN DE0005121107
Vorzugsaktien WKN 747237 · ISIN DE0007472375

Tagesordnung

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2024 und der Berichte
TOP 2
Anzeige des Verlustes gemäß § 92 Abs. 1 AktG und Erörterung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft
TOP 3
Beschlussfassung über die Zusammenlegung der Aktien (im Splitverhältnis von 10:1) und Änderung des § 4 der Satzung (Grundkapital)
TOP 4
Beschlussfassung über die (vorsorgliche) Aufhebung bzw. Erlöschen wegen Zeitablaufs des im Handelsregister eingetragenen genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu EUR 267.000 (§ 7 der Satzung) und die Schaffung eines genehmigten Kapitals, auch gegen Sacheinlage, sowie die entsprechende Änderung der Satzung
TOP 5
Wahl des Aufsichtsrats
TOP 6
Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und Änderung des § 1 der Satzung
TOP 7
Kenntnisnahme der beabsichtigten Wiederzulassung der Aktien zum Börsenhandel
TOP 8
Verschiedenes

Teilnahme und Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts in Textform zu erbringen, wobei die Bescheinigung sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung zu beziehen hat.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind. Vorzugsaktionäre sind gemäß § 140 Abs. 2 AktG stimmberechtigt.

Anmeldung und Nachweise sind zu richten an:
Palatium Real Estate AG
Mehlweiherkopf 12
67691 Hochspeyer
E-Mail: mt@palatium.ag

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind an die oben genannte Anschrift zu richten. Bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung eingegangene Anträge (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist) werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Derzeit liegen keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge vor.

Unterlagen zur Einsicht

Der festgestellte Jahresabschluss 2024 sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an während der üblichen Geschäftszeiten am Geschäftssitz der Gesellschaft zur Einsicht aus. Die Unterlagen sind außerdem auf dieser Internetseite im Bereich Berichte zugänglich.

Hinweise zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre zur Durchführung der Hauptversammlung. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

An der Spitze der Gesellschaft

Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung gemäß § 76 AktG. Seit der Übernahme im November 2025 verantwortet Michael Trifonoff die strategische Neuausrichtung und die operative Führung der Palatium Real Estate AG.

Michael Trifonoff, Vorstand der Palatium Real Estate AG
Michael Trifonoff
Vorstand

Michael Trifonoff ist Vorstand der Palatium Real Estate AG und blickt auf mehr als vier Jahrzehnte unternehmerische Tätigkeit in der Finanz- und Immobilienbranche zurück. Geboren 1962 in Kaiserslautern, verbindet er tiefes Fachwissen mit konsequenter Ausrichtung auf nachhaltige Werte.

40+
Jahre Erfahrung
1985
Eintritt in die Immobilienbranche
2019
Gründung AVCM Capricorn
11/2025
Übernahme Palatium Real Estate AG

Werdegang

Michael Trifonoff, Jahrgang 1962, ist seit mehr als vier Jahrzehnten in der Finanz- und Immobilienbranche tätig. Nach kaufmännischer Ausbildung und dem Abschluss als Versicherungsfachwirt begann er 1981 seine Laufbahn als Berater in der Finanzbranche mit Schwerpunkten auf Sozialversicherung, betrieblicher Altersvorsorge und Unternehmenssanierung.

Seit 1985 ist er zusätzlich in der Immobilienbranche tätig – als Projektentwickler auf eigene Rechnung sowie als Geschäftsführer und Teilhaber einer Bauträgergesellschaft in Kaiserslautern (1989–1996). Weitere Stationen führten ihn als Vertriebsdirektor zu Immobilien- und Finanzgesellschaften mit bundesweiter Verantwortung sowie zuletzt in leitende Vertriebspositionen der Postbank Finanzberatung, wo er als Direktor für den Vertrieb tätig war.

Seit 2019 ist Michael Trifonoff Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA sowie mehrerer Schwestergesellschaften und verantwortet die Projektentwicklung, die Finanzierung sowie die Verwaltung des Immobilienbestandes. Mit der Übernahme der Palatium Real Estate AG richtet er die Gesellschaft strategisch auf Immobilien und Wertpapiere aus.

Eckdaten im Überblick

Die wesentlichen Eintragungen zur Gesellschaft gemäß aktuellem Handelsregisterauszug. Die hier dargestellten Angaben entsprechen den Pflichtangaben nach § 37a HGB für Geschäftsbriefe und Webseiten von Handelsgesellschaften sowie den informations- pflichtigen Angaben nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Firma
Palatium Real Estate AG Vollständige Firma gemäß § 18 HGB
Rechtsform
Aktiengesellschaft AG nach §§ 1 ff. AktG, deutsches Recht
Sitz der Gesellschaft
67691 Hochspeyer (Pfalz) Satzungsmäßiger Sitz nach § 1 Abs. 2 der Satzung
Geschäftsanschrift
Große Gallusstraße 14, 60315 Frankfurt am Main 45. Etage, Turm 1 – Collection Business Center
Registergericht
Amtsgericht Kaiserslautern Zuständig für die Handelsregisterführung der Gesellschaft
Handelsregister
HRB 3478 Eintragung im Handelsregister Abteilung B
Vorstand
Michael Trifonoff Einzelvertretungsberechtigt
Grundkapital
1.033.000,00 EUR Gezeichnetes und voll eingezahltes Grundkapital nach § 6 AktG
USt-IdNr.
DE215008650 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG

Was die Gesellschaft tut

Der Unternehmensgegenstand ist die rechtliche Grundlage der Geschäftstätigkeit der Aktiengesellschaft. Er wird in der Satzung festgelegt und ist nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 AktG zwingender Bestandteil jeder Satzung einer Aktiengesellschaft.

„Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien sowie von Wertpapieren aller Art. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen."

Auszug aus der Satzung
01
Immobilien

Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien umfasst sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien. Die Gesellschaft konzentriert sich hierbei auf Objekte mit nachhaltiger Ertragskraft und langfristigem Wert­entwicklungs­potenzial.

02
Wertpapiere

Der Erwerb und die Verwaltung von Wertpapieren aller Art umfasst insbesondere Aktien, Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Anlageformen. Das Portfolio wird nach den Grundsätzen der Diversifikation und des Risikomanagements geführt.

03
Ergänzende Maßnahmen

Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen. Hierzu zählen insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Errichtung von Zweig­niederlassungen gemäß § 13 HGB.

Struktur einer Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft verfügt über drei gesetzlich vorgesehene Organe. Diese gewährleisten eine klare Gewaltenteilung zwischen Geschäftsführung und Kontrolle sowie eine transparente Beteiligung der Aktionäre an grundlegenden Unternehmens­entscheidungen. Die Zuständigkeiten und Rechte der Organe sind im Aktiengesetz zwingend geregelt.

Geschäftsführendes Organ

Vorstand

Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung (§ 76 Abs. 1 AktG). Er vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich (§ 78 AktG) und führt die Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung sowie der Beschlüsse der Hauptversammlung.

Der Vorstand ist gegenüber dem Aufsichtsrat berichts­pflichtig (§ 90 AktG) und unterliegt einer strengen Sorgfaltspflicht (§ 93 AktG). Er hat die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu führen und haftet persönlich für Pflichtverletzungen.

Amtierender Vorstand
Michael Trifonoff
Vertretung
Einzelvertretungsberechtigt
Kontrollorgan

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands (§ 111 Abs. 1 AktG). Er bestellt und beruft den Vorstand ab (§ 84 AktG), prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht (§ 171 AktG) und erstattet der Haupt­versammlung jährlich Bericht.

Nach § 95 AktG besteht der Aufsichtsrat einer nicht mitbestimmten Aktiengesellschaft aus mindestens drei Mitgliedern. Diese werden von der Hauptversammlung gewählt (§ 101 AktG). Die Amtszeit endet spätestens mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Bestellung beschließt (§ 102 AktG).

Hinweis: Im Rahmen der Neuausrichtung der Gesellschaft werden sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats in der kommenden ordentlichen Hauptversammlung neu gewählt. Die vollständige Zusammensetzung wird nach Eintragung im Handelsregister gemäß § 106 AktG bekannt gegeben.

Status
Neuwahl in der kommenden HV
Anzahl Mitglieder
drei Personen (§ 11 Satzung)
Beschließendes Organ

Hauptversammlung

In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte in Angelegenheiten der Gesellschaft aus (§ 118 AktG). Die Hauptversammlung wird mindestens einmal jährlich als ordentliche Hauptversammlung einberufen (§ 175 AktG). Sie kann darüber hinaus als außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden, wenn dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist.

Zuständigkeiten nach § 119 AktG

  • Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  • Verwendung des Bilanzgewinns
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Bestellung des Abschlussprüfers
  • Satzungsänderungen (§ 179 AktG)
  • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
  • Auflösung der Gesellschaft

Einberufungsvorschriften

  • Einberufung durch den Vorstand (§ 121 Abs. 2 AktG)
  • Mindestfrist: 30 Tage vor der Versammlung (§ 123 AktG)
  • Bekanntmachung im Bundesanzeiger (§ 25 AktG)
  • Mitteilung der Tagesordnung
  • Anmeldung nach Satzungsregelung
Einberufungsfrist
nach §§ 121 ff. AktG

Aktien der Gesellschaft

Das gezeichnete Grundkapital sowie Informationen zu den Aktiengattungen.

Informationen folgen

Die Gesellschaft bereitet eine Kapitalmaßnahme vor. Die Informationen zur Kapitalstruktur, zu den Aktiengattungen (Stamm- und Vorzugsaktien) sowie zum geplanten Listing im Freiverkehr der Börse Düsseldorf werden nach der ordentlichen Hauptversammlung sowie nach Genehmigung des Wertpapierprospekts an dieser Stelle veröffentlicht.

Finanz­berichte im Überblick

Die nachfolgenden Geschäftsberichte sind nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Sie geben einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft in den Geschäftsjahren vor dem Vorstandswechsel.

Hinweis zu den historischen Berichten: Die veröffentlichten Geschäftsberichte beziehen sich auf Geschäftsjahre vor der Übernahme der Gesellschaft durch den heutigen Vorstand Michael Trifonoff. Zum jeweiligen Bilanzstichtag amtierte Herr Hans-Eberhard Volkmann als Vorstand. Die Berichte wurden ordnungsgemäß nach den Vorschriften des Aktiengesetzes und des Handelsgesetzbuches aufgestellt und vom damaligen Aufsichtsrat gebilligt (§ 172 AktG).

Rechtlicher Hinweis: Die veröffentlichten Geschäftsberichte stellen historische Informationen dar. Sie sind nicht als Indikator für künftige Ergebnisse geeignet und begründen keine Anlage- oder Beratungsempfehlung. Die Palatium Real Estate AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und unterliegt insoweit nicht der gesetzlichen Prüfungspflicht.

Eine kontinuierliche Entwicklung

Die wesentlichen Stationen der Gesellschaftsgeschichte.

1999

Gründung

Die Gesellschaft wurde im Jahr 1999 gegründet und im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 3478 eingetragen.

2016

Umfirmierung

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Januar 2016 erfolgte die Umfirmierung in Palatium Real Estate AG. Die strategische Ausrichtung wurde auf Immobilien und Wertpapiere konzentriert.

Nov. 2025

Neuer Vorstand und Neuausrichtung

Seit November 2025 ist Michael Trifonoff Vorstand der Gesellschaft. Seit seiner Übernahme erfährt das Unternehmen eine strategische Neuausrichtung auf Immobilien und Wertpapiere. Eröffnung einer Geschäftsstelle im Collection Business Center in Frankfurt am Main. Eine Sitzverlegung soll in der kommenden Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Parallel Vorbereitung einer Kapitalmaßnahme und eines Listings im Freiverkehr der Börse Düsseldorf.

Ihre Anfrage

Für Geschäfts-, Aktionärs- und Presseanfragen erreichen Sie die Gesellschaft über die folgenden Wege.

Postanschrift
Palatium Real Estate AG
45. Etage, Turm 1
Große Gallusstraße 14
60315 Frankfurt am Main
Telefon
+49 69 989 727-351
Montag – Donnerstag: 08:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 17:00 Uhr
Samstag & Sonntag: geschlossen
Telefax
+49 69 989 727-25
Vertretung
Michael Trifonoff
Vorstand der Gesellschaft